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Shortname:
LUBW
Name:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Description:
Ziele des Naturschutzes sind die Sicherung der biologischen Vielfalt, die Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die LUBW erarbeitet die hierfür notwendigen Grundlagen und stellt die Ergebnisse den Fachverwaltungen, den politischen Entscheidungsträgern sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Regelmäßige Untersuchungen der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume sowie der Landschaftsentwicklung ermöglichen der LUBW, frühzeitig Veränderungen festzustellen, diese zu bewerten und soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zu den Aufgaben der LUBW gehören die Erarbeitung landesweiter Naturschutzkonzepte und –programme auch im Hinblick auf die Entwicklung der Landschaft, die Mitarbeit am europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 sowie die Beratung von Politik und Verwaltung. Die Artenvielfalt auf unserem Planeten ist beeindruckend. Doch wie viele Arten tatsächlich auf der Erde leben vermag niemand genau zu sagen. Bis jetzt kennen wir weltweit etwa 2 Millionen Arten, die tatsächliche Artenzahl wird allerdings weit höher geschätzt - von 3 bis über 110 Millionen Arten reicht die Spanne der Schätzwerte. Unstrittig hingegen ist, dass immer mehr Arten in ihrer Existenz gefährdet sind - weltweit genauso wie direkt vor unserer Haustür. Mag auch das Aussterben einzelner Arten genauso ein natürlicher Prozess sein wie die Entstehung neuer, so ist das Ausmaß des Artenrückgangs zwischenzeitlich dramatisch und muss auf anthropogene Ursachen zurückgeführt werden. Dies spiegelt sich auch in den Roten Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Baden-Württembergs wider. Um den am stärksten bedrohten Arten eine Überlebenschance zu ermöglichen und die Artenvielfalt für künftige Generationen zu erhalten, hat das Land Baden-Württemberg die Erstellung eines Arten- und Biotopschutzprogramms im Naturschutzgesetz verankert. Eine zentrale Rolle im Bemühen, die biologische Vielfalt zu sichern, kommt dem gesetzlichen Artenschutz zu. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen werden im Bundesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte und streng geschützte Arten definiert. Listen der in Baden-Württemberg vorkommenden geschützten Arten stellt die LUBW auf den folgenden Seiten zur Verfügung. Auf europäischer Ebene spielen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die Vogelschutz-Richtlinie eine wichtige Rolle zur Erhaltung der Artenvielfalt. Die Umsetzung der artenrelevanten Teile dieser Richtlinien bilden einen weiteren Schwerpunkt des Artenschutzes an der LUBW.
Created at:
2018-01-15
Updated at:
2018-01-15

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David
Eichenberg

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Jürgen
Marx

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